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Das Erreichen Ihrer Ziele ist unsere Aufgabe.

Eine der besten Kanzleien für Arbeitsrecht 2024 (Handelsblatt)

Die Kanzlei wird regelmäßig als eine der renommiertesten Sozietäten für Arbeitsrecht bundesweit empfohlen: Focus, Handelsblatt, Stern, Wirtschaftswoche und Juve.

Leistungen

Unsere Leistungen

Individual- Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Führungskräfte, Arbeitnehmer:innen und Organvertreter:innen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie Kündigungen, Aufhebungsverträgen sowie Vergütungs- und Bonusfragen, bis hin zur Karenzentschädigung. 

Gericht
Konferenzraum

Kollektiv-Arbeitsrecht

Wir sind spezialisierte Berater für Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte sowie andere Mitarbeitervertretungen. Hierbei beraten und vertreten wir diese in allen mitbestimmungsrechtlichen Fragen und im Tagesgeschäft sowie bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber; insbesondere bei Betriebsänderungen und damit zusammenhängenden Interessenausgleichen und Sozialplänen.

 

Darüber hinaus setzen wir Ihre Ansprüche und Interessen in Beschlussverfahren und Einigungsstellen durch. 

Schulung von Betriebsräten und Wahlvorständen

Wir schulen Betriebsräte, um sie stark zu machen für die interne Positionierung und Durchsetzung ihrer Rechte im Betrieb oder Konzern. Wahlvorstände schulen und begleiten wir bis zum Abschluss der erfolgreichen Wahl.

moderne Arbeitsbereich
Die Anwälte

Rechtsanwälte

Wir beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht bis hin zum Europäischen Gerichtshof.

© 2025 Schütte, Lange & Kollegen. 

Kontakt

Kanzlei für Arbeitsrecht

Adolfsallee 22

65185 Wiesbaden

Tel.: 0611 / 95 00 11-0

E-Mail: info(at)wiesbaden-arbeitsrecht.com

Wir sind wie folgt für Sie da:

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

09:00 bis 13:00 Uhr

© 2025 Schütte, Lange & Kollegen. 

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