Unsere Leistungen
Aus Überzeugung vertreten unsere Anwälte ausschließlich die Arbeitnehmerseite. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung unterstützen wir Arbeitnehmer und ihre Vertretungen bei der Wahrung ihrer Rechte besonders kompetent.
Wir sind mit der ständigen Entwicklung des Arbeitsrechts, den häufigen Gesetzesänderungen und dem Einfluss des europäischen Rechts vertraut. Da wir nur auf Arbeitnehmerseite tätig sind, entstehen keine Interessenkonflikte. Dabei beraten und vertreten wir Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
An der juristischen Fachdiskussion beteiligen wir uns durch Veröffentlichung von Beiträgen und Urteilsbesprechungen in wichtigen Fachzeitschriften.